Das Team leistet im Auftrag des Jugendamts
- ambulante flexible Hilfen zur Erziehung nach § 27 - 31 SGB VIII
- ambulante Eingliederungshilfen gemäß §35a SGB VIII
- Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII sowie
- begleiteten Umgang nach § 18 Abs. 3 SGB VIII und
- Täter-Opfer-Ausgleiche nach §27 SGB VIII in Verbindung mit 155a/b StPO.
Das Angebot richtet sich an
Wir fördern und unterstützen gezielt Eltern und Sorgeberechtige bei der Erziehung ihrer Kinder damit ein kindegerechtes Familienleben möglich ist bzw. wiederhergestellt wird.
Die Zielgruppen der Hilfen sind insbesondere Familien und/oder Alleinerziehende mit Kindern von 0 bis 18 Jahren in massiven Unterversorgungslagen, die sich über einen längeren Zeitraum in dauerhaft belastenden Lebensbedingungen (Arbeitslosigkeit, Schulden, schlechte Wohnverhältnisse, Krankheiten u. ä.) befinden und zu Krisen führen. Oder deren Problemlagen in Zusammenhang mit der Familienstruktur stehen.
Wir unterstützen u.a. durch
- Wir unterstützen Eltern und Sorgeberechtigte in erziehungsfragen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen sowie der Lösung von Konflikten und Krisen. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund.
- Wir helfen beim Aufbau und der Verbesserung der Alltagsstruktur.
- Wir unterstützen bei der Schaffung eines Netzwerkes (Kontaktherstellung zu Familienzentren, Kriseninterventions- & Beratungsstellen, Psycholog*innen, Kindertageseinrichtungen, Schulen…).
- Wir bieten Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten (Begleitung zu Behörden und Schuldnerberatung, Unterstützung bei Antragsstellungen…).
- Wir setzen den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII (Kinderschutz) um. Wir unterstützen bei der Lösung von Konflikten.
- Wir unterstützen und begleiten junge Volljährige bei ihrer persönlichen Entwicklung und auf dem Weg zu einer selbstständigen Lebensführung.
Projekt „Besondere Integrationshilfen“
Zum 01.03.2021 wurde ein neues Projekt „Besondere Integrationshilfen“ etabliert.
Hier finden Sie die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterin.